Kalender - freier Finanzberater und unabhängiger Versicherungsmakler in Karlsruhe

Jetzt noch hohe Garantien sichern!

Der Gesetzgeber senkt den Garantiezins bei Lebensversicherungen zum 01. Januar 2015 von aktuell 1,75 % auf 1,25 % für neu abgeschlossene Versicherungsverträge (Neugeschäft). Schließen Sie Ihre Versicherungen noch in 2014 ab und sichern Sie sich den höheren Garantiezins! Wer jetzt handelt erhält lebenslang eine bis zu 20 % höhere garantierte Altersrente. Senden Sie mir eine Beratungsanfrage und lassen Sie sich vom freien und unabhängigen Versicherungsmakler in Karlsruhe beraten.

Die Garantiezinssenkung betrifft Neugeschäft folgender Versicherungssparten:

  • Altesvorsorge
  • Lebensversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Pflege Rentenversicherung

Mehr garantierte Rente!

Der Garantiezins sinkt zum 1. Januar 2015 von 1,75 % auf 1,25 %. Von einem Tag auf den anderen heißt das für Sie: Bis zu 20 % weniger garantierte Rente für das gleiche Geld! Mit einem Abschluss in 2014 profitieren Sie langfristig von dem höheren Garantiezins.

Ihr Leben ändert sich – Ihr Garantiezins bleibt bestehen!

Durch verschiedene Anlässe können Sie auch während der Spardauer den Sparbeitrag und Ihre Rentenleistung erhöhen. Top Versicherungsgesellschaften garantieren Ihnen, dass der höhere Garantiezins trotzdem erhalten bleibt. Der Clou für Sie: Der höhere Garantiezins gilt auch für zukünftige Beitragserhöhungen und Zuzahlungen!

Das gilt für die folgenden Fälle:

  • vereinbarte Beitragsdynamik
  • spontane Beitragserhöhungen
  • für Zuzahlungen

Im Rahmen der gesetzlichen Höchstgrenzen können Sie Ihre Privat-, Riester- oder Basis-Rente erhöhen, ohne dass Sie auf Ihren Garantiezins verzichten zu müssen. Das Gleiche gilt für die betriebliche Altersvorsorge.

Berechnungsbeispiele der Garantiezinssenkung

Garantiezinssenkung Geburtsjahre Auswirkungen

* Berechnungsgrundlagen: Versicherer Alte Leipziger, Schlussalter 67 Jahre, 100 € Monatsbeitrag, Rentenzuwachs in der Ansparphase. Die Werte der Tarifgeneration 2015 beruhen auf dem aktuellen Stand der Tarifentwicklung und können zurzeit noch nicht endgültig garantiert werden. Der Effekt resultiert aus der Rechnungszinssenkung und dem höheren Eintrittsalter. Ihr Eintrittsalter erhöht sich bei Abschluss in 2015 um ein Jahr. Das Jahr des Rentenbeginns bleibt identisch. Die Ansparphase verkürzt sich dadurch um ein Jahr.

Verschenken Sie kein Geld!

Sichern Sie sich jetzt den höheren Garantiezins für Jahrzehnte! Als freier und unabhängiger Versicherungsmakler – mit Büro in Karlsruhe – kann ich Ihnen aus einer Vielzahl von Versicherern ein top Produkt zur Altersvorsorge und Berufsunfähigkeitsversicherung anbieten. Spannen Sie jetzt Ihren persönlichen Zinsrettungsschirm und sichern Sie sich eine hohe Garantierente. Ich berate Sie gerne – in Karlsruhe und Umgebung. Senden Sie mir gleich eine Anfrage über das Kontaktformular und vereinbaren Sie Ihren Beratungstermin.

Was ist der Garantiezins?

Die Sparbeiträge werden vom Versicherer angesammelt und mit dem Rechnungszins verzinst: Sie bilden die garantierte Erlebensfallleistung. Der Rechnungszins ist für die gesamte Vertragslaufzeit garantiert; daher spricht man auch vom Garantiezins. Um diese Garantie auch über Vertragslaufzeiten von mehreren Jahrzehnten sicherstellen zu können, wird der Garantiezins – gemessen am Kapitalmarktniveau – vorsichtig bemessen; der Versicherer wird in der Regel also einen höheren Zins erwirtschaften. Dieser zusätzliche Ertrag wird im Rahmen der Überschussbeteiligung fast vollständig ausgeschüttet. Seine Höhe ist im Gegensatz zum Rechnungszins allerdings nicht garantiert.

Der Rechnungs- oder Garantiezins spielt an vielen weiteren Stellen eine Rolle:

  • Bei Rentenversicherungen ist er nicht nur während der Ansparphase garantiert, sondern auch im Rentenbezug: Mit dem Vertragsabschluss wird also eine Zinsgarantie abgegeben, die im wörtlichen Sinne ein ganzes Menschenleben lang gilt.
  • Bei fondsgebundenen Tarifen mit Garantien wird ebenfalls ein Teil der Sparbeiträge mit dem Garantiezins verzinst.
  • Sogar bei den Risiko-, Berufsunfähigkeits- und Pflegerentenversicherungen spielt der Garantiezins eine Rolle: Hier wird in der ersten Hälfte der Laufzeit Kapital angespart und auch verzinst; später wird dieses Kapital wieder aufgezehrt. Insgesamt werden zwischenzeitlich allerdings nur geringe Beträge angespart, so dass die Höhe des Zinses eine untergeordnete Rolle spielt.

Wer legt den Garantiezins fest?

Die rechtliche Grundlage für die Festlegung des Höchstrechnungszinses ist § 65 Abs. 1 VAG (Versicherungsaufsichtsgesetz). Darin wird festgelegt:

  • Das Bundesministerium der Finanzen legt den Garantiezins (durch eine Rechtsverordnung) fest.
  • Dabei ist es nicht völlig frei, sondern muss ausgehen „vom jeweiligen Zinssatz der Anleihen des Staates, auf dessen Währung der Vertrag lautet, wobei der jeweilige Höchstwert nicht mehr als 60 vom Hundert betragen darf; […]“.

In der Praxis wird der Garantiezins vom Finanzministerium durch die so genannte Deckungsrückstellungsverordnung festgelegt. Dabei folgt das BMF keiner festen „Rechenformel“ für die genaue Auslegung der im VAG vorgegebenen Richtschnur. Als Maßstab werden in der Regel 60 % des 10-Jahres-Mittels der Umlaufrenditen von Anleihen der öffentlichen Hand herangezogen. Jede Änderung der Deckungsrückstellungsverordnung muss zudem vom Bundesrat bestätigt werden.

Historische Entwicklung des Garantiezins

Garantiezinsentwicklung

Fordern Sie gleich Ihren Beratungstermin an! Als Versicherungsmakler stehe ich Ihnen gerne beratend zur Seite und helfe Ihnen beim Abschluss des passenden Versicherungsprodukts.

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