Welche steuerliche Auswirkung hat die PKV-Beitragsrückerstattung?
Die Beitragsrückerstattung bzw. die Verhaltensbonifikation einer privaten Krankenversicherung ist steuerlich relevant, da der Beitrag steuerlich abgesetzt wurde. Die Beitragsrückerstattung bzw. die Verhaltensbonifikation in der privaten Krankenversicherung wird als Einnahme hinzuzurechnen. Hier wird der der Anteil des PKV-Beitrags angesetzt, der bereits als Ausgabe im Vorfeld abgesetzt wurde.
Die Beitragsrückerstattung der privaten Krankenversicherung für 2009, die in 2010 ausgezahlt wird, ist von den steuerlich absetzbaren PKV-Beiträgen für das Jahr 2010 abzuziehen.
Die Beitragsrückerstattungen bzw. Verhaltensbonifikationen werden steuerlich immer in dem Jahr hinzugerechnet, in dem sie ausgezahlt wurden.


